Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.